Umwelt-Haftpflichtversicherung für experten

Als Unternehmer wissen Sie: Unter Umweltschäden können auch Dritte leiden.

Für Sie gilt: 1991 trat das heutige Umwelthaftungsgesetz in Kraft. Neben dem Schutzgut Wasser kamen auch die Schutzgüter Luft und Boden hinzu. Seitdem haften Gewerbetreibende unabhängig von einem Verschulden. Die Haftung gilt allerdings nur gegenüber geschädigten Dritten. Eine Umwelthaftpflichtversicherung schützt Sie vor deren Forderungen.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.

 

Unsere Umwelt-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen zum Beispiel diese Vorteile:

Absicherung von Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkungen
– Abdeckung bestimmter umweltrelevanter Vermögensschäden

Basisinformationen zu Umwelt-Haftpflichtversicherung

Was kann alles passieren?

Auf dem Gelände einer Autowerkstatt geraten Autoreifen in Brand. Zum Glück sind dabei keine Menschen durch die Rauchentwicklung zu Schaden gekommen. Der aufsteigende Qualm schlägt sich aber unter anderem auf der Fassade eines benachbarten Betriebes nieder. Dessen Besitzer macht Kosten für die Fassadenreinigung geltend.

Der Fahrer eines Tanklastfahrzeuges ist für einen Moment unaufmerksam und prallt gegen einen Pfeiler. Auslaufendes Heizöl verschmutzt die Straße massiv und kontaminiert den Boden eines angrenzenden Grundstücks.

In einem mittelständischen Pharmazieunternehmen tritt unbemerkt mit Chemikalien belastetes Wasser aus und läuft in einen angrenzenden Bach. Dieser wird durch eine Fischteichanlage geleitet, wodurch viele Fische verenden oder zumindest nicht mehr verkauft werden können. Der Betreiber der Anlage macht Schadenersatz für Entsorgung, Reinigung und den Ersatz seines Fischbestandes geltend.

Wer braucht eine Umwelthaftpflichtversicherung?

Der Vertrag ist unverzichtbar für Unternehmen mit potentiell umweltgefährdenden Anlagen oder umweltrelevanten betrieblichen Tätigkeiten. Gehen von einem Unternehmen keine Umweltrisiken aus, kann die Umwelthaftung üblicherweise als Baustein zur Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Was ist versichert?

Der Leistungsumfang der Umwelthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Umwelteinwirkungen verursacht wurden. Der Versicherungsschutz gilt für Anlagen in Deutschland. Sofern durch Umwelteinwirkungen im Inland Schäden im Ausland entstehen, besteht hierfür ebenfalls Versicherungsschutz.

Als Umwelteinwirkung gilt, wenn sich Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Schäden durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder zählen ebenfalls zu den Umwelteinwirkungen.

Für welche Fälle besteht kein Versicherungsschutz?

Neben den allgemeinen Ausschlüssen wie z. B. Vorsatz fallen auch Ansprüche aus Schäden, die beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durch Verschütten, Abtropfen, Verdampfen und Ähnliches entstanden sind, nicht unter den Versicherungsschutz.

Es gibt bei der Umwelthaftpflichtversicherung umweltspezifische Risiken, die nicht versichert werden. Das sind z. B. Schäden an Luft, Wasser und Boden selbst, soweit sie Allgemeingut darstellen. In diesen Fällen schützt eine Umweltschadenversicherung.

Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?

Die Regeldeckungssumme beträgt zurzeit 2 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Darüber hinausgehende Deckungssummen richten sich nach dem betriebsspezifischen Umweltrisiko.

Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz aufgrund privatrechtlicher Ansprüche fest, ersetzt die Umwelthaftpflichtversicherung den Schaden bis zu den vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

Vorausdenken – weitere Gefahren absichern:

Wegen der engen Verzahnung der Risiken kann die Umwelthaftpflichtversicherung immer nur in Verbindung mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Umweltschadenversicherung schützt Sie und Ihren Betrieb vor Umwelthaftung für Schäden an Luft, Wasser und Boden, die keinen Dritten, sondern Allgemeingut treffen.

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Firmenvermögen vor den Folgen vorsätzlicher unerlaubter Handlungen von Mitarbeitern.

Die Eigenschadenversicherung deckt eigene Vermögensschäden des Unternehmens, die unmittelbar auf schuldhafte Dienstpflichtverletzungen eigener oder ehrenamtlicher Mitarbeiter in Ausführung ihrer Tätigkeit zurückzuführen sind.

Die Produkthaftpflichtversicherung ist für das gesamte produzierende Gewerbe unverzichtbar. Aber auch Händler und Hersteller, die ein eingekauftes Produkt unter eigenem Namen anbieten, sowie Zulieferer und Hersteller von Zwischenprodukten laufen Gefahr, wegen möglicher fehlerhafter Produkte haftbar gemacht zu werden.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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