Firmen-Rechtsschutzversicherung für experten
Als Unternehmer wissen Sie: Zwischen Recht haben und Recht bekommen klafft manchmal ein himmelweiter Unterschied.
Für Sie gilt: Zu einem Rechtsstreit kann es schnell kommen. Ob Auseinandersetzungen mit einem Lieferanten, Streitigkeiten mit Beschäftigten oder vermeintliche Verstöße gegen das Urheberrecht. Rechtsstreitigkeiten können zudem langwierig und teuer werden – insbesondere im Geschäftsleben. Trifft man sich vor Gericht, kommen oft hohe Kosten auf die streitenden Parteien zu. Schützen Sie sich und Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen mit einer Firmenrechtsschutzversicherung.
Vorteile unserer Angebote
Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.
Unsere Firmen-Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen zum Beispiel diese Vorteile:
– unbegrenzte Deckungssumme
– maßgeschneiderter Schutz: auch mit Ergänzungsdeckungen oder Spezialschutz
– flexible Bausteine: die zu Ihrem beruflichen Risiko passen
– kostenlose Telefon- und Onlineberatung möglich
Basisinformationen zur Firmen-Rechtsschutzversicherung
Was kann alles passieren?
Das Unternehmen konnte eine offene Stelle mit einem qualifizierten Mitarbeiter besetzen. Nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens behauptet ein nicht berücksichtigter Bewerber, er sei aufgrund seiner Herkunft benachteiligt worden und verlangt Schadenersatz. Hier greift Ihr Arbeitsrechtsschutz.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung bemängelt das Finanzamt Spesenabrechnungen der Außendienstmitarbeiter und rügt zudem, die Gewerbesteuer sei nicht korrekt ermittelt worden. Weder das Unternehmen noch sein Steuerberater können die Ausführungen nachvollziehen. Die Firma schaltet einen Anwalt ein und geht, nachdem die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt hat, vor Gericht (Steuerrechtsschutz).
Einer Ihrer Mitarbeiter fällt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall für mehr als 6 Wochen aus. Sie wollen den Unfallgegner auf Schadenersatz für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verklagen. In diesem Fall zahlt sich eine Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung aus.
Auf dem Betriebshof einer Druckerei beschädigte ein Mitarbeiter mit seinem Gabelstapler ein Fass mit Lösungsmitteln, das für den Abtransport durch eine Entsorgungsfirma bereitstand. Passanten beobachteten den Vorfall und informierten die Polizei. Gegen den Firmenchef wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Umweltgefährdung eingeleitet. Seine Rechte schützt die Straf-/Disziplinar- und Standesrechtsschutzversicherung.
Ein Holz- und Tischlereibetrieb hat im Kundenauftrag einen wertvollen Parkettfußboden verlegt. Jetzt verweigert der Kunde auch nach mehrmaliger Mahnung die Zahlung und führt angebliche Ausführungsmängel ins Feld. Das Unternehmen übergibt die Angelegenheit dem Forderungsmanagement seiner Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt das Mahnwesen und strengt Zwangsvollstreckung an. Der Betrieb kommt dank des professionellen Forderungsmanagements zu seinem Geld.
Ein ehemaliger Kunde zeigt einen Freiberufler wegen vermeintlich missbräuchlicher Verwendung und Weitergabe seiner Daten an. Der Datenrechtsschutz hilft, unberechtigte Ansprüche nach dem Bundesdatenschutzgesetz abzuwehren.
Ein Maschinenschaden führt zu einer längeren Produktionsunterbrechung im Unternehmen. Es kommt zur Auseinandersetzung mit der Betriebsunterbrechungsversicherung wegen der Höhe des entstandenen Schadens (Versicherungsvertrags-Rechtsschutz).
Wer braucht eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung?
Alle Betriebe und Freiberufler, die sich vor den Folgen unberechtigter Forderungen schützen und ihr gutes Recht durchsetzen wollen.
Was ist versichert?
Versichert sind die vereinbarten Leistungen zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers sowie weiterer Versicherter. Das sind zum Beispiel Beschäftigte während der Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Welche Leistungen können versichert werden?
– Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige (Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz für den VN, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Daten-Rechtsschutz)
– Forderungsmanagement
– Verkehrs-Rechtsschutz
– Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
– Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
– Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
– Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
Für welche Fälle besteht kein Versicherungsschutz?
Bei Streitigkeiten auf den Gebieten Baurecht, Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Kapitalanlage sowie bei vorsätzlich begangenen Straftaten (rechtskräftiges Urteil), Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander sowie Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten und internationalen Gerichtshöfen leistet die Versicherung nicht.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart werden. Bei Versicherungsfällen innerhalb dieser Wartezeit oder vor Vertragsbeginn besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz.
Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich einer ggf. vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Das sind Kosten für den eigenen Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat sowie Gerichtskosten einschließlich der Zahlungen für Zeugen und Sachverständige.
Unser Tipp: Bevor Sie einen Rechtsanwalt einschalten, sollten Sie sich immer mit Ihrem Rechtsschutzversicherer in Verbindung setzen. Er prüft für Sie im Vorfeld, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat und gibt Ihnen, soweit der Schaden versichert ist, auf Wunsch eine verbindliche Deckungszusage.
Vorausdenken – weitere Gefahren absichern:
Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter gegenüber einem Dritten verursachen. Zum Schadenersatz können Sie übrigens auch herangezogen werden, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden nicht aktiv herbeigeführt haben, sondern der Schaden daraus entsteht, dass gesetzliche Pflichten (zum Beispiel Verkehrssicherungspflicht) nicht erfüllt wurden. Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft, ob Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt alle Kosten, auch für einen eventuell erforderlichen Rechtsstreit.
Mit einer D&O- (Directors- and-Officers-) Versicherung können sich Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden absichern, die aus falschen oder ausgebliebenen Entscheidungen ihrer Spitzenmanager resultieren. Der Vertrag leistet bei Verletzung der Sorgfaltspflicht, sofern weder Vorsatz noch wissentliche Pflichtverletzung im Spiel waren. Er kommt für Vermögensschäden im Innen- und Außenverhältnis auf, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind.
Streitigkeiten zum Anstellungsvertrag mit Vorständen und Geschäftsführern fallen nicht unter den Arbeitsrechtsschutz. Hier tritt der Anstellungsvertragsrechtsschutz ein. Die persönliche Haftung eines Firmenlenkers kann über die D&O-Versicherung oder eine spezielle Vermögensschaden-Rechtsschutz gedeckt werden. Ein weiterer Baustein deckt die strafrechtliche Verfolgung versicherter Entscheidungsträger ab.
Die Eigenschadenversicherung deckt eigene Vermögensschäden des Unternehmens, die unmittelbar auf schuldhafte Dienstpflichtverletzungen eigener oder ehrenamtlicher Mitarbeiter in Ausführung ihrer Tätigkeit zurückzuführen sind. Denn auch hier kann bereits eine Unachtsamkeit schwerwiegende Folgen haben.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.
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