Beschwerdemanagement

1. Grundsätze unseres Beschwerdemanagements

Unsere Kunden stehen stets im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Und dies nicht nur, wenn alles so läuft wie wir und Sie es sich wünschen.

Insbesondere dann, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag, Ihrem Versicherungsschutz oder mit der Betreuung durch uns einmal unzufrieden sind, benötigen wir Ihre Unterstützung. Nur mit Ihnen können wir unseren Service verbessern oder bestehende Unklarheiten oder Missverständnisse möglichst schnell aus der Welt schaffen.

Dazu haben wir für Sie unser Beschwerdemanagement eingerichtet.

 

2. Wie kann ich mich bei der expert Versicherungs-Service GmbH beschweren?

Um Ihre Beschwerde schnell zu bearbeiten, bieten wir Ihnen einen direkten Kontaktweg an. Über diesen können Sie unsere Beschwerdebeauftragten unkompliziert und schnell erreichen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Kontaktformulares. Alternativ können Sie uns selbstverständlich auch gerne telefonisch, schriftlich oder persönlich kontaktieren.

 

3. Welche Angaben helfen uns bei einer schnellen Bearbeitung Ihrer Beschwerde?

Mit den folgenden Informationen können Sie uns helfen, Ihr Anliegen schnell und zu Ihrer vollen Zufriedenheit bearbeiten zu können:

– Angaben zu Ihrer Person (Vor- und Nachname)

– Ihre Kontaktdaten (Postanschrift, Telefonnummer, E-Mai-Adresse)

– ggf. eine Versicherungsschein-Nummer

– Anlass der Beschwerde (eine Beschreibung des Sachverhalts und des mit der Beschwerde verfolgten Ziels)

 

4. Wie behandeln wir Ihre Beschwerde?

Bei einer persönlichen oder telefonischen Ansprache, klären wir Ihr Anliegen natürlich möglichst sofort und mit Ihnen im Dialog.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Ihr Anliegen innerhalb von einer Woche abschließend zu klären. Dazu prüfen wir Ihre Beschwerde stets sorgfältig. Sie erhalten unsere Antwort schriftlich oder per Telefon.

Falls wir Ihr Anliegen nicht innerhalb von einer Woche abschließend klären können, bestätigen wir Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Beschwerde per Brief (oder Email), wenn Sie sich auf dem Schriftweg an uns gewendet haben. So können Sie sicher sein, dass Ihr Anliegen bei uns angekommen ist. Haben Sie uns die Beschwerde telefonisch oder persönlich mitgeteilt, verzichten wir auf eine gesonderte schriftliche Eingangsbestätigung.

Sollten wir mehr als zwei Wochen Zeit für die abschließende Bearbeitung benötigen, erhalten Sie von uns zunächst eine schriftliche oder telefonische Information zum Bearbeitungsstand Ihres Anliegens.

Sollte die Klärung Ihrer Angelegenheit – insbesondere bei der Einschaltung Dritter –  längere Zeit in Anspruch nehmen, informieren wir Sie über Zwischenstände.

 

5. Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Gerne weisen wir Sie auch darauf hin, dass Sie als Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung jederzeit die Möglichkeit haben, sich an den zuständigen Ombudsmann zu wenden. Das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren ist für Sie kostenlos.

Die Kontaktdaten lauten:

Ombudsmann Private Versicherungen (außer private Krankenversicherungen, Kreditversicherungen, Rückversicherungen):

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin

Informationen über den Versicherungsombudsmann, das Beschwerdeverfahren und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Internet unter: www.versicherungsombudsmann.de

 

Ombudsmann Private Krankenversicherungen:

Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin

Informationen über den Versicherungsombudsmann, das Beschwerdeverfahren und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Internet unter: www.pkv-ombudsmann.de