Betriebsinhaltsversicherung

Als Unternehmer wissen Sie: Nicht nur die Hülle – auch der Inhalt zählt

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Riskoträger gewählt werden soll.

Basisinformationen zur Inhaltsversicherung

Was kann alles passieren?

Im Kühlraum eines renommierten Feinkostgeschäftes geriet ein Kühlaggregat in Brand. Obwohl sich das Feuer auf diesen Raum beschränkte, entstehen erhebliche Schäden an Regalen und den wertvollen Waren. Das Kühlgerät wird vollständig zerstört und Rußschäden machen umfangreiche Reinigungsarbeiten erforderlich. Eine Inhaltsversicherung übernimmt die Kosten für Kühlaggregat, Warenbestand, Reinigung und Entsorgung. Schadenhöhe: ca. 12.000 Euro.

Auf dem Nachbargrundstück eines Messebaubetriebes wurde eine Lagerhalle mit großem Parkplatzareal errichtetet. Die genehmigten baulichen Maßnahmen hatten Einfluss auf die Bodenbedingungen und die großflächige Versiegelung des vormals unbebauten Geländes verhinderte das Versickern von Oberflächenwasser. Schwere Niederschläge brachten das Fass zum Überlaufen: Lager, Atelier und Büroräume des Messebauers wurden von den Regenmassen geflutet. Die Schäden an Fußböden und der Heizungsanlage sowie die Kosten für das Abpumpen des Wassers und die Reinigung und Trocknung der Räume sind über die Betriebsgebäudeversicherung gedeckt. Aber wer zahlt für Einrichtung, Standmaterial, großformatige Fotos und wertvolle Exponate? Besteht keine Inhaltsversicherung mit Einschluss der Elementardeckung, bleibt der Messebaubetrieb auf dem Schaden sitzen, sofern keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden können. Schadenhöhe (nur Inhaltsversicherung): 70.000 Euro.

Durch einen Sturm wurde die Überdachung des Eingangsbereiches einer Boutique aus der Mauerverankerung gerissen. Teile des Daches flogen umher und durchschlugen mehrere großformatige Schaufenster. Dadurch drang Regenwasser ein und ruinierte einen Teil des Warenbestandes sowie Mobiliar. Die Versicherung ersetzt den entstandenen Schaden an Mobiliar und Waren. Schadenhöhe (nur Inhaltsversicherung): 15.000 Euro.

Das Weihnachtsgeschäft stand bereits vor der Tür, als Unbekannte am Samstagabend in eine Parfümerie eindrangen. Die Kasse war leer, und so ließen sie nur einige teure Duftwasser und Cremes mitgehen. Damit war ihr Eifer aber noch nicht gestillt. Sie besprühten Wände und Einrichtung und stürzten Regale sowie Verkaufsdisplays um. Den schlimmsten Schaden jedoch richtete ein geöffneter Wasserhahn an, der das elegante Ladengeschäft bis zum Montagmorgen regelrecht flutete. Neben Teilen des Warenbestandes waren wesentliche Teile der Betriebseinrichtung unwiederbringlich ruiniert. Versicherungsschutz bestand nicht und die Unternehmerin kämpft jetzt um ihr finanzielles Überleben, zumal sie auch für den Umsatzausfall durch die auf den Schaden folgende Betriebsunterbrechung keine Versicherung abgeschlossen hatte. Schadenhöhe (nur Inhaltsversicherung): rund 38.000 Euro.

Wer braucht eine Betriebsinhaltsversicherung?

Alle Betriebe und Freiberufler mit Waren, Vorräten, Betriebseinrichtung und Werkzeugen, die nicht aus der Portokasse bezahlt werden können, und bei Beschädigung oder Verlust ein Risiko für das Unternehmen darstellen.

Was ist versichert?

Versichert sind bewegliche Sachen wie Waren (Fertig- und Halbfertigprodukte), Betriebseinrichtung, Rohstoffe und Werkzeuge.

Welche Schäden übernimmt eine Betriebsinhaltsversicherung?

Versichert sind Schäden durch

Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Nutzwärmeschäden sowie Löschen infolge eines dieser Ereignisse
Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Geschäfts- oder Transportberaubung
Leitungswasser, Nässeschäden durch Frost und sonstige Bruchschäden an Rohren (auch bei Einrichtungen und Installationen)
Sturm und Hagel sowie Folgeschäden durch umherfliegende Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände
innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall und Überschalldruckwellen

Im Einzelfall können Zusatzklauseln den Leistungsumfang ergänzen. Der Einschluss von Elementarschäden ist bei leistungsfähigen Versicherungsunternehmen möglich. Dennoch kann der Versicherungsumfang im Detail bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich sein. Hier ist fachkundige Beratung gefragt.

Für welche Schäden wird nicht gezahlt?

Grundsätzlich sind Schäden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Krieg und Kernenergie nicht versichert. Aber es gibt noch einige Detailregelungen: So fallen in der Feuerversicherung beispielsweise Sengschäden und Überspannungsschäden nicht unter den Standardschutz. Die Sturmversicherung leistet nicht bei Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Öffnungen (z. B. Türen und Fenster). Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen bleiben im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung ohne Versicherungsschutz. In der Leitungswasser-versicherung sind Schäden durch Schwamm, Wasserdampf, Plansch- oder Reinigungswasser und durch Leckage einer Sprinkleranlage nicht versichert.

Im Einzelfall können wir für unsere Mandanten günstigere Regelungen verhandeln.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Grundsätzlich wird der Neuwert der versicherten Gegenstände und Waren zugrunde gelegt. Für die richtige Ermittlung ist der Versicherungsnehmer verantwortlich. Als Makler unterstützen wir Sie gern.

Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?

Die Versicherung ersetzt versicherte Gegenstände – von der Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach Totalschaden. Allerdings bietet nicht jeder Versicherer Versicherungsschutz zum Neuwert. Viele erstatten nur den Zeitwert. Weiterhin übernimmt die Versicherung Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie die Entsorgung versicherter Sachen. Unbeschädigtes Material wird, falls ein Schutz erforderlich ist, auf Kosten des Versicherers transportiert und angemessen eingelagert.

Vorausdenken – weitere Gefahren abgesichert?

Kosten, die aus einer Unterbrechung des Geschäftsbetriebes durch einen versicherten Schaden resultieren, übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Der Wert Ihres Betriebsgebäudes kann mit einer Betriebsgebäudeversicherung gegen vielfältige Gefahren geschützt werden.

Für elektronische Anlagen und Geräte empfehlen wir eine Elektronikversicherung.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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