Bauleistungsversicherung für experten
Das Versprechen vom risikolosen Bauen wird oft gegeben, aber nur selten gehalten. Bereits während der Bauphase können extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus oder ganz einfach Ungeschicklichkeit empfindliche Schäden an Ihrem Rohbau verursachen. Nicht nur der Zeitplan gerät in Verzug, sondern es entstehen auch erhebliche Mehrkosten.
Vorteile unserer Angebote
Als hauseigener Versicherungsmakler der expert SE verhandeln wir regelmäßig Sonderkonditionen für unsere Gesellschafter. Neben der klassischen Maklertätigkeit ist es uns wichtig, unseren Kunden marktführende Konditionen anzubieten. Aus dem Grund haben wir Rahmenvereinbarungen für unsere Kunden getroffen, die über die normalen Rahmenbedingungen der Rechtsschutzversicherung (siehe Basisinformationen) hinaus gehen.
Basisinformationen zur Bauleistungsversicherung
Was kann alles passieren?
In einem Neubaugebiet wurde ein Einfamilienhaus errichtet. Der Rohbau war bereits fast fertiggestellt und die Fußbodenheizung wurde für den Einbau des Estrichs vorbereitet, als in der Nacht die Fußbodenisolierung an mehreren Stellen in Brand geriet. Das Feuer breitete sich schnell aus. Obwohl die Feuerwehr die vollständige Zerstörung abwenden konnte, entstand ein Schaden von mehr als 50.000 Euro. Nach den Ermittlungen der Polizei handelte es sich um Brandstiftung. Die Täter blieben unbekannt.
Unbekannte stellten während einer strengen Frostperiode in einem Rohbau die Heizung ab. Die komplette Heizungsanlage und die Wasserleitungen sind bei minus 15 Grad schnell gefroren. Schadenhöhe: 18.000 Euro
Die Erdgeschoß- und Kellerräume eines Mehrfamilienhauses wurden durch einen sehr starken Wolkenbruch circa 50 cm unter Wasser gesetzt. Beschädigt und zerstört wurden die Heizungsanlage, der schwimmende Estrich sowie der Wandputz. Schadenhöhe: 38.000 Euro
Diebe drangen nachts in den verschlossenen Rohbau eines Wohngebäudes ein und demontierten fachgerecht elf Radiatoren der bereits installierten Heizungsanlage. Schadenhöhe: 1.500 Euro
Ein Mehrfamilienhaus war im Rohbau fertig gestellt und der Turmdrehkran wurde für den weiteren Ausbau nicht mehr benötigt. Er sollte mithilfe eines Autokrans abgebaut werden. Als der Ausleger zur Demontage vorbereitet wurde und die Gegengewichte bereits entfernt waren, kippte der Turmdrehkran plötzlich zur Seite und schlug mit dem Gegenausleger in den Kreuzungsbereich der beiden Dachfirste ein. Schadenhöhe: 16.000 Euro
Es war offensichtlich pure Zerstörungslust: Unbekannte zerschlugen in einem noch nicht bezugsfertigen Zweifamilienhaus mehrere Fensterscheiben, drangen in das Gebäude ein und öffneten alle Wasserhähne. Schadenhöhe: rund 8.000 Euro
Wer braucht diese Versicherung?
Grundsätzlich ist eine Bauleistungsversicherung für jeden Bauherrn sowie für Bauträger/Bauunternehmer unverzichtbar.
Welche Schäden übernimmt die Bauleistungsversicherung?
Sie versichert Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen, z. B.:
• ungewöhnliche Elementarereignisse wie Starkregen, Sturm oder Hagel,
• Glasbruch,
• Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker oder
• durch unbekannte Dritte (Vandalismus).
Zusätzlich versicherbar sind
• Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion),
• Hochwasserschäden,
• Beschädigung der Altbausubstanz und
• Verluste durch Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen.
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein benannten
Gebäudes. Zusätzlich können gegen Zuschlag Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe, Baugrund sowie Bodenmasse versichert werden, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind. Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein, muss der entsprechende Schutz gesondert beantragt werden. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und Aufräumkosten.
Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wird.
Für welche Schäden wird nicht gezahlt?
• Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten
• Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
• bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile
• einzubauende Einrichtungsgegenstände
• Stahlrohr- und Spezialgerüste sowie Baubuden
• Fahrzeuge aller Art, Baugeräte und Zusatzeinrichtung, Handwerkzeuge und Kleingeräte
• Akten, Zeichnungen und Pläne
• normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
• Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung und hoheitliche Verfügungen
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme ergibt sich aus den Gesamtherstellungskosten der Baumaßnahme. Dies ist die Summe aller Lohnkosten, der Eigenleistungen des Bauherrn und des Neuwertes der gelieferten Baustoffe und Bauteile. Nicht berücksichtigt werden Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Baunebenkosten wie Makler-, Architekten- und Ingenieurhonorare.
Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?
Der Versicherer ersetzt alle Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes, der unmittelbar vor Eintritt des Schadens bestand. Sofern vereinbart, werden auch Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumkosten ersetzt.
Vorausdenken – weitere Gefahren abgesichert?
Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, zum Beispiel durch Baugruben oder ungesicherte Baumaterialien. Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Im Rahmen einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung können Haftungsansprüche bis zu einer nach Anbieter unterschiedlichen Bausumme mitversichert sein. Wird diese Grenze überschritten, entfällt der Versicherungsschutz. In diesem Fall schützt Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zuverlässig vor Schadenersatzansprüchen.
Helfen Freunde und Bekannte auf der Baustelle mit, sind diese über die Bauberufsgenossenschaft versichert. Als Bauherr sind Sie verpflichtet, Ihr Bauvorhaben dort anzuzeigen. Die Bauberufsgenossenschaft übernimmt unfallbedingte Heilbehandlungskosten und gesetzliche Invaliditätsansprüche. Zusätzlich empfehlen wir eine private Bauhelferunfallversicherung. Gerade wenn Freunden oder Verwandten bei der für sie oft ungewohnten Arbeit am Bau etwas zustößt, ist es gut, für den Fall vorgesorgt zu haben, dass die Hilfsbereitschaft zu einer dauerhaften Invalidität führt.
Auch wenn die Immobilie fertiggestellt ist, bestehen Gefahren weiter. Ob Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder eine geborstene Wasserleitung – wenn so etwas passiert, dann wird es teuer. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie als Eigentümer vor den finanziellen Folgen. Der Versicherungsschutz leistet Ersatz für Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm- und Hagel. Zusätzlich können Elementarschäden mitversichert werden. Das sind zum Beispiel Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen. Der Abschluss einer Hausratversicherung ist ebenfalls zu empfehlen.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.
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