Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für experten

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder für Schäden in unbegrenzter Höhe einstehen, die er schuldhaft oder sogar ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung) verursacht hat. So hat der Inhaber einer Anlage mit wassergefährdenden Stoffen nach § 89 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz auch für Schäden Dritter aufzukommen, die ohne sein Verschulden entstanden sind, z. B. durch auslaufendes Heizöl.

Vorteile unserer Angebote

Als hauseigener Versicherungsmakler der expert SE verhandeln wir regelmäßig Sonderkonditionen für unsere Gesellschafter. Neben der klassischen Maklertätigkeit ist es uns wichtig, unseren Kunden marktführende Konditionen anzubieten. Aus dem Grund haben wir Rahmenvereinbarungen für unsere Kunden getroffen, die über die normalen Rahmenbedingungen der Haftpflichtversicherung (siehe Basisinformationen) hinaus gehen.

Basisinformationen zu Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Was kann alles passieren?

Durch ein unbemerktes Leck im unterirdischen Heizöltank laufen über einen längeren Zeitraum kleine Mengen Heizöl aus und verseuchen das Erdreich. Schadenhöhe: 8.500 Euro – Ihre Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für das Entfernen und Entsorgen des verseuchten Bodens.

Die Gemeinde stellt auf einem Bach, der an Ihrem Grundstück vorbeiläuft, Ölschlieren fest. Sie vermutet, dass die Verunreinigungen durch Ihren Heizöltank entstanden sind, und will Sie schadenersatzpflichtig machen. Schadenhöhe: 15.000 Euro – Ihre Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Abwehr der unberechtigten Ansprüche. Ein Gutachter bestätigt, dass die Gefahr nicht von Ihrem Heizöltank ausgegangen ist und widerlegt die Vermutung der Gemeinde.

Welche Schäden übernimmt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare und mittelbare Folgen von Veränderungen der

  • physikalischen,
  • chemischen oder
  • biologischen Beschaffenheit eines Gewässers oder des Grundwassers.

Der Schutz umfasst Personen-, Sach- und bestimmte Vermögensschäden sowie die Übernahme von Rettungskosten und die Vorsorge bei Austausch von Anlagen.

Für welche Schäden wird nicht gezahlt?

Zum Beispiel leistet die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nicht bei Schäden,

  • die vorsätzlich verursacht worden sind,
  • die unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand zurückgehen,
  • die durch Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Generalstreik und andere feindselige Handlungen verursacht worden sind.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang unterscheiden sich die Summen. Diese können bis zu 20 Millionen Euro betragen.

Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?

Ihre Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Entfernung und Beseitigung verunreinigter Erde, die Aufbereitung der verseuchten Flächen sowie Gutachterkosten, die meist von der Gemeinde in einem Fall der Dekontaminierung von Erdreich oder Gewässern angeordnet werden.

Vorausdenken – weitere Gefahren abgesichert?

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, für diesen aufzukommen. Und das ohne Höchstgrenze. Davor schützt Sie eine Privathaftpflichtversicherung.

Als Hausbesitzer haften Sie für Gefahren, die von Ihrem Grundstück ausgehen. Vor den finanziellen Folgen schützt Sie eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer.

Sie haben Tiere? Dann haften Sie für Schäden, die z. B. Ihr Hund oder Ihr Reitpferd anrichten. In diesem Fall brauchen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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