Betriebliche Krankenversicherung für experten

Als Arbeitgeber wissen Sie: Qualifizierte und motivierte Arbeitnehmer sind Ihr wichtigstes Kapital.

Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland kommen immer weniger junge Arbeitnehmer auf den Arbeitsmarkt. Weniger junge Beschäftigte in den Unternehmen führen zu einem höheren Durchschnittsalter der Belegschaften. Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und die Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung verschärfen diesen Trend zusätzlich.

Daraus ergeben sich für Arbeitgeber gravierende Probleme:

  • Sie haben Schwierigkeiten, ihren Bedarf an Fach- und Führungskräften zu decken. Das gilt sowohl für die Gewinnung neuer als auch für die Bindung der vorhandenen Mitarbeiter.
  • Alternde Belegschaften sind vorprogrammiert und damit auch ein Anstieg der Krankheitskosten. Gleichzeitig besteht die Gefahr eines gravierenden Produktivitätsverlustes.
  • Die gesetzlichen Krankenversicherungen schrauben ihre Leistungen zurück. Insbesondere im Bereich Prävention klaffen erhebliche Leistungslücken. Aufgrund der schlechteren Gesundheitsversorgung verlängern sich Ausfallzeiten in der Belegschaft.

Vorteile unserer Angebote

Als hauseigener Versicherungsmakler der expert SE verhandeln wir regelmäßig Sonderkonditionen für unsere Gesellschafter. Neben der klassischen Maklertätigkeit ist es uns wichtig, unseren Kunden marktführende Konditionen anzubieten. Aufgrund der besonderen Gesellschafterstruktur konnten wir mit attraktiven Versicherungsunternehmen marktführende Konzernkonditionen verhandeln. Davon profitiert auch maßgeblich Ihre Belegschaft. Auszugsweise seien nur einige Highlights unserer Dienstleistung genannt:

  • Wir erstellen für Ihren Betrieb maßgeschneiderte Vorsorgelösungen und richten uns nach Ihren Wünschen und Vorgaben
  • Gruppenvertragslösungen bieten ein Top-Preis-/Leistungsverhältnis, das Einzelpersonen nicht zugänglich ist und bieten zudem einen vereinfachten Zugang (Gesundheitsprüfung bei Aufnahme).
  • Vorverhandelte Rahmenlösungen stehen der Belegschaft auch ohne einen gesonderten Gruppenvertrag offen.
  • Optimale Verwaltung: Ein Ansprechpartner für die Belegschaft – alles aus einer Hand.
  • Die Leistungsabwicklung erfolgt zwischen Arbeitnehmer und Versicherer.
  • Auf Wunsch: Beratungstage bei Ihnen im Betrieb.
  • u.v.m.

Basisinformationen zur betrieblichen Krankenversicherung

Vorteil der betrieblichen Krankenversicherung

Die Möglichkeiten, die Gesundheit der Beschäftigten mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zu fördern und sie bei Krankheit zu unterstützen, sind vielfältig. Durch Prävention (Vorsorge-Tarife) treten mögliche Erkrankungen nicht auf oder werden frühzeitig erkannt und behandelt. So reduziert eine bKV Ausfallzeiten und damit Kosten Ihres Unternehmens und bietet Ihren Beschäftigten einen deutlichen Mehrwert. Mit einer bKV wappnen Sie Ihren Betrieb für den „War für Talents“, gewinnen qualifizierte Mitarbeiter und halten Leistungsträger dauerhaft im Unternehmen. Das schafft eine Situation, von der alle Beteiligten profitieren.

 

Die bKV stockt in erster Linie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf. Aber auch für privat versicherte Arbeitnehmer hat die betriebliche Krankenversicherung einiges zu bieten – zu einem besonders günstigen Preis-/Leistungsverhältnis.

Wie funktioniert die bKV?

Grundsätzlich gibt es für die Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung zwei unterschiedliche rechtliche Grundlagen.

Der Arbeitgeber kann eine Einzelzusage oder eine Gesamtzusage für alle Beschäftigten aussprechen. Vertragsgrundlage ist in diesem Fall eine Versorgungsordnung, welche Details zum Leistungsumfang regelt. Alternativ werden die Regelungen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelt (für leitende Angestellte mit dem Sprecherausschuss).

Die bKV sieht vor, dass der Betrieb Versicherungsnehmer wird und seine Beschäftigten versichert („versicherte Personen“). Dabei müssen entweder alle Mitarbeiter/innen versichert werden oder zumindest jeweils 90 Prozent eines fest umschriebenen Personenkreises (zum Beispiel: alle Arbeitnehmer ab Tarifgruppe x, alle gesetzlich Krankenversicherten, alle Führungskräfte oder leitende Angestellte etc.). Je nach Versicherungsunternehmen und Tarif sind mindestens fünf versicherte Arbeitnehmer gefordert, während andere Tarife eine Mindestbeteiligung von 25 oder 50 Beschäftigten voraussetzen. Generell gilt: Je höher die Zahl der Versicherten, umso niedriger sind die Anforderungen an die Gesundheitsprüfung.

Unter der Voraussetzung, dass alle Beschäftigten versichert werden, ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Das bietet auch den Mitarbeitern Versicherungsschutz, die aufgrund von Vorerkrankungen keine Chance auf eine private Zusatzversicherung haben – ein Vorteil, der nicht unterschätzt werden sollte. Die Wahl des geeigneten Versicherers ist daher von großer Bedeutung, denn nicht jeder leistet in jedem Fall! So gibt es Unternehmen, die bei Bestehen von Vorerkrankungen wie Krebs, Herzerkrankungen, Epilepsie oder Diabetes keine Leistungen erbringen, sofern die aktuelle Erkrankung auf diese Ursachen zurückzuführen ist.

Je nachdem, wie die bKV organisiert wird, stellt der Versicherer ein Portal zur Verfügung. Hier kann der Arbeitgeber wie auch die Mitarbeitenden die Abwicklung und Verwaltung der bKV organisieren. Exemplarisch können Sie hier ein Musterportal eines Versicherers einsehen.

Was kann versichert werden?

Fast alle Tarife, die im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung angeboten werden, können Mitarbeiter auch im Rahmen der bKV erhalten – nur noch nicht bei jedem Versicherer. Einige entdecken das Geschäftsfeld erst jetzt, während sich andere auf einzelne Leistungsbereiche, wie zum Beispiel Zahnzusatztarife, konzentrieren.

Der Arbeitgeber trifft die Entscheidung darüber, welche Leistungen seine Beschäftigten erhalten sollen. Bei der Auswahl ist er frei und kann sich von betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten leiten lassen. Die meisten Leistungen ergänzen den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, aber auch Prävention und Gesundheitsvorsorge können für den Arbeitgeber interessant sein.

Manche Anbieter erlauben die Mitversicherung von Angehörigen und bieten dafür ebenfalls Sonderkonditionen. Zu den Angehörigen zählen der Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder bis zum Alter von maximal 25 Jahren.

Welche Vorteile haben Ihre Beschäftigten?

Ihre Beschäftigten

  • werden aufgrund der besseren medizinischen Versorgung schneller gesund,
  • erhalten wertvollen Versicherungsschutz ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung und
  • können je nach Vertragsgestaltung auch Angehörige günstig versichern.

Welche Vorteile haben Sie als Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber

  • gewinnen und halten Sie qualifizierte Arbeitnehmer,
  • profitieren Sie von gesunden Beschäftigten, die weniger Fehlzeiten verursachen, und
  • haben besser motivierte Mitarbeiter, die diese betriebliche Leistung zu schätzen wissen.

Aufgrund Ihrer Entscheidung für die bKV erfahren Sie und Ihr Betrieb einen direkten Nutzen. Denn weil ein versierter Spezialist die Behandlung vorgenommen hat, verheilten die Operationsfolgen schnell. Durch die Zusatzversicherung wurde Ihr Mitarbeiter wie ein Privatpatient behandelt, was die Wartezeit auf die Operation erheblich verringerte. So betrug die Dauer der Erkrankung nur einen Bruchteil der Ausfallzeit, die ohne Zusatzversicherung angefallen wäre. Dank Ihrer vorausschauenden Entscheidung für eine bKV blieben Ihrem Mitarbeiter zudem einige schmerzvolle Wochen erspart.

Beitrag und Finanzierung

Die Beiträge zur bKV werden in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert und kennen nur im Ausnahmefall Beitragszuschläge bei Vorerkrankungen. Damit sind sie im Vergleich zu den sonst üblichen Einzeltarifen sehr günstig. Die Finanzierung einer bKV ist auf zwei Wegen möglich:

Arbeitnehmerfinanziert 

Der Arbeitnehmer trägt den wirtschaftlichen Aufwand und übernimmt die Beitragszahlung. Diese Gestaltung ist für den Arbeitgeber am einfachsten und zudem kostenlos – er schließt lediglich den entsprechenden Rahmenvertrag ab und hat keine weiteren Verpflichtungen. Diese Variante bieten aber nur wenige Versicherer. Sie hat zudem den Nachteil, dass die erforderlichen Beteiligungsquoten in der Belegschaft nur unter Schwierigkeiten erreicht werden. Es ist auch möglich, dass der Vertrag vom Mitarbeiter finanziert wird, der Arbeitgeber aber die Beitragszahlung abwickelt. Da bei dieser Lösung der Verwaltungsaufwand für den Versicherer gering ist, wird diese auch von immer mehr Versicherern angeboten.

Arbeitgeberfinanzier 

Der Arbeitgeber schließt bei der arbeitgeberfinanzierten bKV für seine Belegschaft eine Zusatzversicherung ab. Er zahlt die Beiträge dieser Versicherung.

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Betrachtung

Bei einer betrieblichen Krankenversicherung ist der Arbeitgeber der Vertragspartner des Krankenversicherungsunternehmens. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar. So regelt es § 4 Abs. 4 EStG.

Nettolohnversteuerung 

Bei der Nettolohnversteuerung wird der Beitrag für die betriebliche Krankenzusatzversicherung wie Nettolohn betrachtet und auf den Bruttolohn hochgerechnet.

Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) trägt der Arbeitgeber. Diese Steuern und Beiträge (Arbeitnehmeranteil) gelten ebenfalls als geldwerter Vorteil und erhöhen die steuerpflichtigen Bezüge beim Arbeitnehmer.

Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EstG 

Eine Pauschalversteuerung ist möglich, wenn die Beiträge zur bKV jährlich gezahlt werden und die bKV einer größeren Zahl von Arbeitnehmern gewährt wird (was bei der bKV regelmäßig der Fall ist). Die Pauschalierung im Rahmen von „sonstigen Bezügen“ ist nur bis 1.000 Euro je Mitarbeiter und Kalenderjahr möglich. Der pauschale Steuersatz wird auf Basis der Bezüge und Steuerklassen der begünstigten Arbeitnehmer berechnet. Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt legt den für das Unternehmen gültigen Pauschalsteuersatz fest. Sozialversicherungsbeiträge fallen zusätzlich an. Falls der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmeranteil trägt, ist dieser als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Pauschalversteuerung nach § 37 b EstG 

Alternativ kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil nach § 37 b EStG versteuern. In diesem Fall unterliegen alle Sachbezüge einem Pauschalsteuersatz von 30 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Zusätzlich müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Falls der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt, gilt auch dieser als geldwerter Vorteil. Er kann jedoch nicht nach § 37 b EStG pauschal versteuert werden, da es sich nicht um einen Sachbezug handelt. Die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr dürfen 10.000 Euro nicht übersteigen.

Steuerfreie Sachzuwendungen

Bis Ende 2013 galten Beitragsaufwendungen zur bKV bis zu 44 Euro monatlich unter bestimmten Voraussetzungen als steuer- und sozialversicherungsfreie Sachzuwendungen. Unter diese Grenze fielen auch andere Sachzuwendungen wie kostenloses Kantinenessen oder Tankgutscheine. 2013 verfügte das Bundesfinanzministerium per Rundschreiben, dass die Freigrenze auf Beiträge zur Zukunftssicherung ab Januar 2014 nicht mehr anwendbar sein sollte.

2018 entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Fällen, für die steuerliche Behandlung seien die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen entscheidend. Gewähre der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unmittelbar Versicherungsschutz, handele es sich um begünstigten Sachlohn. Diese Auffassung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2019 bestätigt. Damit sind Steuer- und Sozialabgabenbefreiung bis zu 44 Euro monatlich wieder möglich.

Diese Informationen sollen Ihnen einen Überblick über mögliche steuerliche Auswirkungen dieser Vergünstigung geben. Sie geben den aktuellen Rechtsstand, aber die steuerlichen Anforderungen nur verkürzt wieder.

Fazit

Eine betriebliche Krankenversicherung bietet viele Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte.

Sichern Sie für Ihr Unternehmen

  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber
  • Nachhaltige Mitarbeiterbindung
  • Gesunde Arbeitnehmer als wichtige Voraussetzung für ein gesundes Unternehmen
  • Höhere Produktivität
  • Mehrwert im Vergleich mit einer Gehaltserhöhung
  • Günstige Steuerregelungen

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der Tarifkomponenten und des geeigneten Versicherers. Profitieren Sie von unserem Marktüberblick und entscheiden Sie sich für ein günstiges Preis-/Leistungsverhältnis. Nutzen Sie unsere Expertise bei der Ausgestaltung des Vertrages. Gern präsentieren wir das passende Konzept vor Entscheidungsträgern und dem Betriebsrat.

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