Unfallversicherung für experten

Grundsätzlich gilt: Bei Unfällen während der Arbeitszeit leistet die gesetzliche Unfallversicherung.

Diese Leistungen können jedoch um eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ergänzt werden. Der Arbeitgeber schließt für den Betrieb einen Gruppenvertrag, der erheblich günstiger ist, als Einzelversicherungen. Dabei gilt der Versicherungsschutz auch für den Privatbereich – der Arbeitgeber bietet also einen zusätzliche Benefit für seine Belegschaft.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei besprechen wir im ersten Schritt die Versicherungsmöglichkeiten. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Natürlich nutzen wir primär die von uns vorverhandelten Sonderkonditionen.

Unser Rahmenvertragspartner bietet zum Beispiel diese Vorteile:

Attraktive (Preis-)Konditionen durch Gruppenvertrag
24-Stunden-Deckung: Schutz in Freizeit und Beruf
Einstufung in eine einheitliche Gefahrengruppe für alle Beschäftigten (!)
Marktüberdurchschnittliche Gliedertaxe
Sofortleistung bei Knochenbruch oder Sehnen- bzw. Bänderriss
– und, und, und…

Basisinformationen zur Gruppen-Unfallversicherung

Was alles passieren kann:

Die versicherte Person rutscht auf der Treppe aus und zieht sich einen komplizierten Bruch der rechten Hand zu. Zeige- und Mittelfinger bleiben auf Dauer steif. Entschädigungsleistung: 8.700 Euro – Für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes werden das vereinbarte Krankenhaustagegeld sowie ein Genesungsgeld gezahlt. Für die dauerhafte Beeinträchtigung der beiden Finger wird zudem aus der Invaliditätssumme anteilig geleistet.

Während der Arbeiten auf einer Baustelle erleidet ein Mitarbeiter einen Stromschlag. Eine dauerhafte Beeinträchtigung der Sehstärke ist die Folge. Nach Feststellung des Invaliditätsgrades erfolgt eine Leistung aus der betrieblichen  Gruppen-Unfallversicherung neben den Leistungen, die die gesetzliche Unfallversicherung bietet.

Bei Renovierungsarbeiten im Betrieb fällt ein Farbeimer auf den Kopf eines Mitarbeitenden. Etwaige körperliche Beeinträchtigungen sind über die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung gedeckt – unabhängig davon, ob Forderungen gegenüber dem Handwerker bestehen.

Schadenfälle aus dem privaten Bereich: 

Während eines Winterurlaubs in der Schweiz verunglückt eine versicherte Person bei einem Zusammenstoß auf der Piste. Nach dem Flug mit dem Rettungshubschrauber der Bergwacht folgen noch zwei Wochen im Krankenhaus, wo der gebrochene Arm stabilisiert wird. Bleibende Schäden sind glücklicherweise nicht entstanden. Entschädigungsleistung: 5.450 Euro – Die Versicherung zahlt neben Krankenhaustage- und Genesungsgeld auch die Kosten für die Bergung durch die Bergwacht.

Der Motorradfahrer verliert in einer Kurve die Kontrolle über sein Motorrad. Die Maschine bricht aus, er stürzt und wird gegen die Leitplanke geschleudert. Die Verletzung führt zu einer Querschnittslähmung. Entschädigungsleistung: 350.000 Euro einmalig und 500 Euro monatlich – Die Versicherung zahlt die volle Invaliditätsleistung zuzüglich einer Progressionsleistung für Vollinvalidität. Zusätzlich wird monatlich die vereinbarte Rentenleistung fällig.

Diese Leistungen können versichert werden:

Voraussetzung für eine Leistung ist in allen Fällen, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung durch einen Unfall hervorgerufen wurde.

Invaliditätsleistung

Leistungsvoraussetzung ist, dass die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Zu der Invaliditätsleistung kann eine Progressionsstufe vereinbart werden. Dies ist sinnvoll, weil mit dem Grad der Invalidität der Versorgungsbedarf häufig überproportional ansteigt.

 

Unfalltodesfallleistung

Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn der Tod innerhalb einer Frist von zwölf Monaten als Folge eines Unfalls eintritt.

 

Unfallkrankenhaus- und Genesungsgeld

Ein Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag fällig, an dem sich die versicherte Person in vollstationärer Heilbehandlung befindet. Das Genesungsgeld wird anschließend gezahlt und zwar in der Regel für jeden Tag, für den auch Krankenhaustagegeld geleistet wurde (gekoppelte Leistung).

 

Unfalltagegeld (nur für Selbstständige)

Diese Leistung wird erbracht, wenn sich die versicherte Person in ärztlicher Behandlung wegen einer unfallbedingten Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit befindet.

 

Erweiterte Übergangsleistung

Mit dieser Leistung erhält die versicherte Person ein nennenswertes Kapital, mit dem die Zeit bis zur Zahlung der Invaliditätsleistung überbrückt werden kann.

 

Kosmetische Operation

Nach Abschluss der Heilbehandlungen steht ein Betrag zur Verfügung, mit dem unfallbedingte Beeinträchtigungen des Aussehens korrigiert werden können.

 

Unfallrente

Wenn der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent führt, zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente in voller Höhe.

Wann leistet die Versicherung?

Viele Arbeitnehmer fühlen sich durch die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend abgesichert. Diese leistet allerdings nur auf dem direkten Weg von und zur Arbeit sowie während der dienstlichen Tätigkeit. Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung sichert den Arbeitnehmer 24 Stunden am Tag ab, unabhängig davon, ob er während der Arbeits- oder in Ihrer Freizeit verunglückt.

Der Begriff „Unfall“ bezeichnet nach den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Unfallversicherungen” (AUB), dass der Versicherte durch ein:

plötzlich
von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis
unfreiwillig
eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Für welche Schäden wird nicht gezahlt?

Die Unfallversicherung zahlt z. B. nicht bei Schäden, die

durch vorsätzliche Ausübung einer Straftat entstehen,
Piloten oder einem anderen Besatzungsmitglied eines Flugzeuges oder Luftsportgerätes zustoßen,
Folge einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung sind,
durch Teilnahme an einem Motorsport-Rennen entstehen.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Leistungshöhe ist frei wählbar. Gern unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der Versicherungssummen.

Was bewirkt eine Progressionsstaffel?

Ist eine Progressionsstaffel vereinbart, erhalten Sie bei einem Invaliditätsgrad ab 25 Prozent eine höhere Leistung. Der Zahlbetrag steigt dabei stärker als der Invaliditätsgrad.

Beispiel Invaliditätsleistung bei 200.000 Euro Versicherungssumme:

Grad der Invalidität ………… 10% ………….. 30% ………….. 50% …………… 100%
Ohne Progression ………….. 20.000  ………..60.000 ……… 100.000 ………… 200.000
Progression 225% ………….. 20.000 ……….. 70.000 ……… 150.000 ………… 450.000
Progression 300% ………….. 20.000 ……….. 80.000 ……… 200.000 ………… 600.000

Vorausdenken – weitere Gefahren absichern:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Wert der Arbeitskraft. Sie leistet, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Auch Arbeitgeber können im Rahmen der Entgeltumwandlung vorteilhafte Versorgungsformen anbieten.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

Unser Tipp für Arbeitgeber

Als Inhaber/GF können Sie bereits eine Gruppenversicherung ab der 1. Person einrichten und zu einem späteren Zeitpunkt den von Ihnen definierten Personenkreis nachmelden.

So sichern Sie sich frühzeitig Konditionen, die Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt noch für Ihre Belegschaft nutzen können.

Ansprechpartner

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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