Basisrente für experten

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen nicht aus für einen finanziell sorgenfreien Lebensabend. Und wer selbstständig ist, erhält noch nicht einmal diese. Dabei gibt es eine intelligente Möglichkeit, mit staatlicher Förderung zusätzlich vorzusorgen. Eine Basisrente bessert Ihre Vorsorge auf und hilft Ihnen, sofort Steuern zu sparen.

Mittlerweile hat sich die Erkenntnis durchgesetzt: Die Rente ist zwar sicher, aber ebenso sicher nicht ausreichend. Diese Tatsache war auf Grund der demographischen Entwicklung in Deutschland bereits in den neunziger Jahren absehbar, als noch viele Politiker beschwichtigende Erklärungen abgaben. Denn das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung, bei dem die Rentenbeiträge der geburtenschwachen jüngeren Jahrgänge die Renten der geburtenstarken älteren Jahrgänge finanzieren müssen, stößt mehr und mehr an seine Grenzen. Jeder ist gefordert, eigenverantwortlich zu handeln und sein Leben im Alter finanziell abzusichern.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den passenden Schutz und somit auch die geeignete Altersvorsorgeform heraus zu suchen. Hierbei bedienen wir uns verschiedener Vergleichs- und Analyseprogramme, mit denen wir die Kennzahlen der Versicherer, die Versicherungs-und Tarifbedingungen für Sie vergleichen. Auf Basis Ihrer Wünsche und Bedürfnisse empfehlen wir dann den geeigneten Tarif, der zu Ihnen passt.

Basisinformationen zu Basisrente

Was ist eine Basisrente?

Die Basisrente wurde im Jahr 2005 im Zuge der Neuordnung der Besteuerung von Altersrenten eingeführt. Nach dem Ökonomen Bert Rürup wird sie auch als „Rürup-Rente“ bezeichnet. Mit der Basisrente hat der Gesetzgeber erstmals eine Möglichkeit geschaffen, dass neben Arbeitnehmern auch Selbstständige steuerbegünstigt für ihre Altersvorsorge sparen können. Der Sparvorgang verringert die aktuelle Steuerlast. Sowohl regelmäßige Beiträge wie auch unregelmäßige Zahlungen sind zulässig. Die späteren Renten werden nachgelagert besteuert.

Die Basis-Rente unterliegt in der Gestaltung besonderen gesetzlichen Vorschriften.

Anforderungen an eine Basisrente

Diese gesetzlichen Vorgaben muss eine Basisrente erfüllen:

  • auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogene lebenslange monatliche Leibrente (kein Kapitalwahlrecht)
  • Rentenbezug nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres (für Neuverträge seit 2012)
  • Leistungen bei Berufsunfähigkeit sowie an Hinterbliebene können in Form einer Rente versichert werden
  • der Kreis der Hinterbliebenen ist begrenzt auf Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder, für die
  • Kindergeld bezogen wird oder für die der Steuerpflichtige einen Kinderfreibetrag geltend machen kann
  • die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dürfen nicht vererbt, übertragen, beliehen, verkauft oder verpfändet werden

Wie werden die Beiträge steuerlich behandelt?

Ledige können maximal 25.639 Euro und Verheiratete maximal 51.278 Euro steuerbegünstigt aufwenden. Seit dem 01.01.2015 ist die Höhe des maximalen Einzahlungsbetrages an den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sowie Vorständen von Aktiengesellschaften wird der Maximalbetrag um einen fiktiven Beitrag zur allgemeinen Rentenversicherung gekürzt.

Von diesen Höchstbeträgen sind 94 Prozent steuerabzugsfähig (Regelung für 2022). Dieser Prozentsatz erhöht sich von Jahr zu Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 die volle Steuerabzugsfähigkeit erreicht ist.

Wie werden die Leistungen besteuert?

Die steuerliche Behandlung in der Rentenphase folgt den Regelungen für die gesetzliche Rentenversicherung. Die monatlichen Leistungen sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben.

Je später der Rentenbeginn liegt, desto höher ist der Prozentsatz der Rente, der zu versteuern ist.

Exkurs Berufsunfähigkeit

Leistungen bei Berufsunfähigkeit können in den Vertrag eingeschlossen werden. In diesem Fall sind auch Beitragsteile, die auf den Berufsunfähigkeitsschutz entfallen, steuerlich abzugsfähig, sofern sie maximal die Hälfte des Gesamtbeitrages ausmachen.

Der Nachteil besteht darin, dass die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall im Rahmen der oben genannten Regelungen steuerpflichtig ist. Bei einer separat abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente ohne Rürup-Förderung würde hingegen nur der günstigere Ertragsanteil besteuert.

Der rechtliche Rahmen einer steuerlich begünstigten eigenständigen Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos im Rahmen der Basisrente ist geschaffen worden, aber aktuell nicht von Bedeutung.

Für wen eignet sich die Basisrente?

Die Basis-Rente ist für fast alle Personen geeignet, die Lohn- oder Einkommensteuer zahlen. Je höher der aktuelle Steuersatz, umso rentabler der Vertrag. Diese Altersvorsorge ist während der Ansparphase bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit vor dem Zugriff Dritter geschützt („Hartz-IV-Schutz“). Die Rentenleistungen können auch im Ausland bezogen werden.

Die förderfähigen Personenkreise profitieren in unterschiedlicher Weise:

Gutverdienende Arbeitnehmer

Sie profitieren während des aktiven Berufslebens aufgrund ihres hohen Steuersatzes in besonderem Maße von der Steuerabzugsfähigkeit der Beiträge. Die Rentenzahlungen aus der Basisrente sollten erst im Ruhestand einsetzen. Dann ist der Steuersatz in der Regel deutlich niedriger als während der aktiven Phase.

Selbstständige und Freiberufler

Sie können mit der Basis-Rente erstmals steuerbegünstigt für ihr Alter vorsorgen. Sofern sie keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk zahlen, steht der volle Höchstbetrag von 25.639 Euro beziehungsweise 51.278 Euro zur Verfügung. Seit dem 01.01.2015 ist die Höhe des maximalen Einzahlungsbetrages an den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Die Basisrente ist flexibel. Das kommt gerade Freiberuflern und Selbstständigen mit schwankendem Einkommen entgegen. Ob Einmalzahlung, laufender Beitrag oder Sonderzahlungen – alles ist möglich.

Generation 50 plus

Sie profitieren in den nächsten Jahren von dem besonders günstigen Verhältnis zwischen der Absetzbarkeit der Beiträge und der späteren Rentenbesteuerung. Wer Kapitalzahlungen aus einer ablaufenden Lebensversicherung erwartet, kann diese beispielsweise als Einmalbeitrag für eine Basisrente einsetzen.

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1:

Selbstständiger, ledig, ohne Kinder, keine Kirchensteuer, zu versteuerndes Jahreseinkommen 80.000 Euro, 10.000 Euro Jahresbeitrag für eine Basisrente.

Von 10.000 Euro Jahresbeitrag muss der Versicherte im Jahr 2022 nur 6.220 Euro selbst aufbringen. Den Rest in Höhe von 3.780 Euro finanziert der Staat über die Steuerersparnis (Förderquote 41,26 Prozent).

Beispiel 2:

Arbeitnehmer, ledig, ohne Kinder, keine Kirchensteuer, zu versteuerndes Jahreseinkommen 45.000 Euro, 2.400 Euro Jahresbeitrag für eine Basisrente.

Von 2.400 Euro Jahresbeitrag muss der Versicherte im Jahr 2022 nur 1.681 Euro selbst aufbringen. Den Rest in Höhe von 799 Euro finanziert der Staat über die Steuerersparnis (Förderquote 36,35 Prozent).

Gut zu wissen

  • Sie haben die Wahl zwischen klassischer, fondsgebundener oder kombinierter Anlage Ihres Sparbeitrages. Die Unterschiede erläutern wir Ihnen gern.
  • Sie erhalten frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr eine lebenslange Rente. Eine einmalige Kapitalzahlung ist nicht möglich.
  • Eine Basisrente sichert Ihre Altersversorgung. Sie kann deshalb weder abgetreten, beliehen oder vorzeitig gekündigt werden.

Vorausdenken und weitere Vorsorgeoptionen nutzen

Nutzen Sie die Chancen eines Riester-Vertrages? Mit der „Riester-Förderung“ wurde erstmals das staatliche Umlagefinanzierungssystem zumindest zu einem kleinen Teil durch ein kapitalgedecktes System abgelöst. Der Förderberechtigte spart eigenes Kapital an, aus dem später seine Rente finanziert wird. Der Staat fördert die Verträge durch Zulagen (Grundzulage plus Zulage für jedes Kind) und  ggf. zusätzliche Steuervorteile. Davon profitieren Familien mit Kindern, ebenso Arbeitnehmer mit hoher Steuerlast.

Eine betriebliche Altersversorgung kombiniert ebenfalls Altersvorsorge mit attraktiven Steuerregelungen. Der Beitragsaufwand kann vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber oder von beiden Seiten getragen werden. Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten sorgen dafür, dass es für jeden Bedarf eine optimale Lösung gibt.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, steht schnell auch finanziell vor dem Aus. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet nur eine Grundversorgung. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Sie beträgt nach einer Faustformel ca. 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Hier schützt die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die private Vorsorge ist besonders flexibel und bietet Ihnen zahlreiche Optionen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Fazit

So oder so: Eigeninitiative ist unerlässlich. Sichern Sie sich Ihr Auskommen auch im Rentenalter und nutzen Sie die staatliche Förderung wie Zulagen, Steuer- und Sozialversicherungsvorteile zum Ausbau Ihrer Vorsorge. Welche Gestaltungen für Sie am besten geeignet sind, hängt sehr stark von Ihrer derzeitigen Lebenssituation, Ihrer Familienplanung sowie Ihren Zielen und Wünschen ab. Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

Ansprechpartner

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Beitrag berechnen

Lassen Sie sich von unseren Leistungen überzeugen und fordern Ihr persönliches Angebot an!

Schaden

Bei Ihnen ist ein Schadenfall eingetreten? Ob telefonisch, per Post oder E-Mail: Wir helfen Ihnen weiter.

Folgende Produkte könnten Sie auch noch interessieren: