Betriebliche Altersversorgung löst den „Soli“ ab

19. November 2020

Der Solidaritätszuschlag – als vorübergehende Finanzspritze für den Aufbau Ost gedacht – begleitet uns nun schon fast dreißig Jahre. Ab dem Jahr 2021 wird der „Soli“ nicht mehr erhoben. Zumindest für ca. 90 Prozent derjenigen, die den Zuschlag auf ihr Arbeitseinkommen entrichten.

Bisher galt die Solidarität dabei vor allem dem Bundeshaushalt. Das zusätzlich verfügbare Geld kann ab dem Wegfall frei verwendet werden.

Schlau ist, wer den Soli sofort wieder investiert

Wer den bisher als Solidaritätszuschlag entrichteten Betrag sofort anderweitig investiert, wird das „zusätzlich verfügbare Geld“ erst gar nicht vermissen.

Hier bietet es sich sehr gut an, den zusätzlichen Betrag als Finanzspritze in die eigene Altersversorgung zu stecken. Denn wer ein auskömmliches Leben im Alter führen will, muss bereits in jungen Jahren die Grundlagen dafür legen. Idealer Weise trifft man diese Entscheidung schon bevor das zusätzliche Geld für andere Dinge verplant wird.

Bis zu 78 Euro netto mehr im Monat bedeutet die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für einen Alleinstehenden, bis zu 156 Euro sind es für Verheiratete.

Durch staatlich geförderte Rentenversicherungsprodukte – wie z.B. die betriebliche Altersversorgung – kann dieser Beitrag nochmals deutlich gehebelt werden. Der Staat und evtl. auch der Arbeitgeber unterstützen hierbei mit kräftigen Förderungen in Form von Steuer- und Sozialabgabenerleichterungen oder mit direkten Zuschüssen.

Übrigens ist dieses Thema nicht nur interessant für Neuverträge – auch für bestehende Verträge kann eine Aufstockung der monatlichen Zahlbeiträge sehr lohnenswert sein.

Wir beraten Sie gerne und berechnen dabei Ihren persönlichen Vorteil.