Angestellte wie auch Selbstständige, denken Sie an Ihre Altersvorsorge

19. November 2020

Der Staat fördert Ihre Altersvorsorge. Das gilt insb. für die Basisrente. Hier gibt es Steuervorteile, die vor allem Selbstständige und angestellte Gutverdiener nutzen können und sollten. So wird die Basisrente für diese Gruppe von Rentensparern zur sinnvollen Altersvorsorgelösung.

Der Fiskus finanziert die Beiträge in hohem Maße mit. Wer mit der Basisrente für sein Alter vorsorgt, kann Beiträge von der Steuer absetzen. 2020 sind bereits 90 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil in jährlichen 2 Prozent-Punkt-Schritten auf volle 100 Prozent.

So haben Sie die Möglichkeit, Beiträge in diese Form der privaten Altersvorsorge zu investieren und diese steuerlich abzusetzen.

Was genau ist die Basisrente?

Bei der Basisrente (auch „Rürup-Rente“ genannt) handelt es sich im Prinzip um eine private Rentenversicherung – mit garantierten Leistungen und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung. Ein Berufsunfähigkeitszusatzschutz (BUZ) kann auch mit integriert werden.

Die Vorteile der Basisrente im Überblick:
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  • Die Basisrente kann flexibel bespart werden. Je nach Wunsch können Sie einen festen Monatsbeitrag oder eine Einmalzahlung leisten. Viele unserer Kunden kombinieren einen festen monatlichen Zahlbeitrag mit einer variablen, jedes Jahr individuellen, Zuzahlung immer am Ende eines Jahres. Auch eine Beitragsfreistellung in wirtschaftlich schlechteren Zeiten ist möglich.
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  • Die Basisrente wird mit Steuervorteilen gefördert. Ihre eingezahlten Beiträge können Rürup-Sparer zu großen Teilen steuerlich absetzen. Der steuerfreie Anteil liegt im Jahr 2020 bei 90 Prozent aus höchstens 25.046 Euro jährlich bei Ledigen bzw. 50.092 Euro jährlich bei Verheirateten / eingetragenen Lebenspartnern.
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Einige Beispiele vermitteln die Idee dieses Konzepts:

  • Beispiel „Skeptiker“ – Die Basisrente eignet sich für Selbstständige, die der gesetzlichen Rentenversicherung skeptisch gegenüberstehen und sich in dieser nicht freiwillig versichern wollen (oder nur einen geringen Beitrag zahlen).
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    Die gesetzliche Rente speist sich aus dem, was Beitragszahler gerade einbezahlen (Umlageverfahren). Das Rentenniveau kann schwanken, die Gesetzgebung kann sich ändern. Eine Rürup-Rente hingegen nährt sich aus eigenen Beiträgen, ist also kapitalgedeckt.
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  • Beispiel „Gutverdiener“ – Die Rürup-Rente eignet sich für Selbstständige, die über ein höheres Einkommen verfügen und den steuerlichen Förderrahmen der Basisvorsorge ausschöpfen können.
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  • Beispiel „Aufstocker“ – Die Rürup-Rente eignet sich auch für alle pflichtversicherten Angestellten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die viel verdienen und ihre Basisvorsorge aufstocken wollen. Sie können ebenfalls den steuerlichen Förderrahmen bis zur Obergrenze ausschöpfen und Steuervorteile mitnehmen.
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Möchten Sie auch Ihre Altersvorsorge mit der Basisrente aufstocken? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie umfassend.