Montageversicherung für experten

Als Unternehmen mit Montagetätigkeiten tragen die Gefahr für Montageobjekte – vom Einrichten des Montageplatzes bis zur Abnahme durch den Auftraggeber.

Für Sie gilt: Die Montage von Maschinen und maschinellen Einrichtungen sowie die notwendige Erprobung bedeuten für den Auftragnehmer, Subunternehmer oder Auftraggeber schwer absehbare Risiken. Sachschäden am Montageobjekt können durch die unterschiedlichsten Ereignisse entstehen. Mit zunehmender Montagedauer steigt die Schadeneintrittswahrscheinlichkeit und endet erst nach erfolgreicher Erprobung. Die Montageversicherung bietet einen lückenlosen Versicherungsschutz, auch bei unvorhersehbaren Schäden durch Montagevorgänge an Maschinen. Versichert sind hierbei alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des im Versicherungsvertrag bezeichneten Montageobjektes (Konstruktionen, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen) und zugehörige Reserveteile.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.

In der Montageversicherung sind z.B. folgende Tätigkeiten versichert:

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Montage- und Demontage
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Demontage zum Verkauf einer Anlage
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Remontage inklusive Probeläufe der Anlage

Basisinformationen zur Montageversicherung

Was kann alles passieren?

Bei der Montage der Heizungsanlage samt dazugehöriger Elektroinstallationen kam es beim abschließenden Probelauf durch ein Versagen der Mess- und Regeleinrichtung zu einem erheblichen Schaden in fünfstelliger Höhe.

Bei Schweißarbeiten am Montageobjekt geraten Anlagenteile in Brand, was umfangreiche Reparaturarbeiten zur Folge hat.

Aufgrund von Montagefehlern entsteht beim Probebetrieb ein Kurzschluss. Teile der Steuerung müssen ersetzt werden.

Wer braucht eine Montageversicherung?

Hersteller oder Lieferanten von Maschinen und technischen Anlagen..
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Käufer von Maschinen, maschinellen Einrichtungen oder Photovoltaikanlag

Aufgrund von unvorhersehbaren Konstruktions-, Material- oder Montagefehlern kann es zu Schäden an den zu montierenden Anlagen kommen. Die Kostenübernahme solcher Schäden in der Montage- und Inbetriebnahmephase sind nicht immer eindeutig im Kauf- oder Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber geregelt. Durch Unklarheiten bei gemeinsam zu tragenden Risiken kommt es oft zu Streitigkeiten, die meist zu Lasten des Monteurs gehen. Auch Haftpflichtversicherungen bieten nicht immer den notwenigen Schutz, da dieser nur zum Tragen kommt, wenn ein Verschulden des Monteurs vorliegt.

Was umfasst der Versicherungsschutz?

Bei der Montageversicherung ist das Montageobjekt versichert. Dabei kann es bspw. Um Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle sowie elektrische Einrichtungen handeln.

Versichert ist das Montageobjekt zum Beispiel gegen unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) durch:
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Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
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Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
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Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
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Brand, Blitzschlag, Explosion
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Diebstahl, Einbruchdiebstahl
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Bei einem Teilschaden werden die Wiederherstellungskosten ersetzt. Das sind die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die versicherte Sache in den Zustand zu versetzen, in dem sie sich unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles befand.

Grundsätzlich wird Entschädigung für zerstörte, beschädigte oder abhanden gekommene versicherte Sachen geleistet.

Liegt ein dem Grunde nach ersatzpflichtiger Schaden vor, richtet sich die Art und Höhe der Entschädigung für den Versicherungsnehmer nach der Art des Schadenfalles.

Was ist nicht versichert?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist zum Beispiel
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Vorsatz des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Unternehmen
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Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
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normale Witterungseinflüsse
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Abnutzung

Wie wird die Versicherungssummen festgelegt?

Für das Montageobjekt ist der volle vertraglich vereinbarte Preis, mindestens aber die Höhe der Selbstkosten, als Versicherungssumme festzulegen.

Soweit Fracht-, Montage- und Zollkosten sowie Gewinn in diesem Betrag nicht enthalten sind, können sie mit besonderer Versicherungssumme einbezogen werden.

Für sonstige Lieferungen und Leistungen können zusätzliche Versicherungssummen angemeldet werden.

Für Montageausrüstungen ist der Neupreis einschließlich der Fracht- und Montagekosten zu vereinbaren.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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