Private Unfallversicherung für experten
Für Sie gilt: Bei Unfällen während der Arbeitszeit leistet die gesetzliche Unfallversicherung.
Doch ob beim Sport, zu Hause oder im Urlaub: Passiert Ihnen ein Unfall in der Freizeit, besteht kein gesetzlicher Unfallschutz! Für die Absicherung von Unfällen mit Personenschäden im Haushalt oder in der Freizeit ist daher unbedingt eine private Unfallversicherung erforderlich. Eine private Unfallversicherung bietet Ihnen eine überzeugende Lösung als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Vorteile unserer Angebote
Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.
Basisinformationen zur privaten Unfallversicherung
Was alles passieren kann:
Die versicherte Person rutscht auf der Hausflurtreppe aus und zieht sich einen komplizierten Bruch der rechten Hand zu. Zeige- und Mittelfinger bleiben auf Dauer steif. Entschädigungsleistung: 8.700 Euro – Für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes werden das vereinbarte Krankenhaustagegeld sowie ein Genesungsgeld gezahlt. Für die dauerhafte Beeinträchtigung der beiden Finger wird zudem aus der Invaliditätssumme anteilig geleistet.
Beim Klettern fällt das versicherte Kind vom Baum und stürzt gut drei Meter in die Tiefe. Die rechte Schulter wird dabei so schwer verletzt, dass sie ein Leben lang geschädigt bleibt. Der rechte Arm ist dadurch in seiner Beweglichkeit stark eingeschränkt. Entschädigungsleistung: 76.500 Euro einmalig und 1.000 Euro monatlich – Die Versicherung zahlt neben der Invaliditätsleistung auch Krankenhaustage- und Genesungsgeld. Da ein Invaliditätsgrad von 50 Prozent vorliegt, wird auch die vereinbarte monatliche Rente geleistet.
Während eines Winterurlaubs in der Schweiz verunglückt die Versicherte bei einem Zusammenstoß auf der Piste. Nach dem Flug mit dem Rettungshubschrauber der Bergwacht folgen noch zwei Wochen im Krankenhaus, wo der gebrochene Arm stabilisiert wird. Bleibende Schäden sind glücklicherweise nicht entstanden. Entschädigungsleistung: 5.450 Euro – Die Versicherung zahlt neben Krankenhaustage- und Genesungsgeld auch die Kosten für die Bergung durch die Bergwacht.
Der Motorradfahrer verliert in einer Kurve die Kontrolle über sein Motorrad. Die Maschine bricht aus, er stürzt und wird gegen die Leitplanke geschleudert. Die Verletzung führt zu einer Querschnittslähmung. Entschädigungsleistung: 350.000 Euro einmalig und 500 Euro monatlich – Die Versicherung zahlt die volle Invaliditätsleistung zuzüglich einer Progressionsleistung für Vollinvalidität. Zusätzlich wird monatlich die vereinbarte Rentenleistung fällig.
Welche Schäden sind versichert?
Sie haben die Wahl unter verschiedenen Leistungsarten und -komponenten.
Beachten Sie bitte: Voraussetzung für eine Leistung ist in allen Fällen, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung durch einen Unfall hervorgerufen wurde. Eine Gesundheitsschädigung, die durch Krankheit verursacht ist, ist in der Regel nicht versichert.
Sie können die Unfallversicherung nicht nur für sich selbst, sondern für Ihre gesamte Familie abschließen. Jede mitversicherte Person erhält so den individuell notwendigen Versicherungsschutz.
Der Begriff „Unfall“ bezeichnet nach den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Unfallversicherungen” (AUB), dass der Versicherte durch ein:
– plötzlich
– von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis
– unfreiwillig
– eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Diese Leistungen können versichert werden:
Invaliditätsleistung
Leistungsvoraussetzung ist, dass die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Zu der Invaliditätsleistung kann eine Progressionsstufe vereinbart werden. Dies ist sinnvoll, weil mit dem Grad der Invalidität der Versorgungsbedarf häufig überproportional ansteigt.
Unfalltodesfallleistung
Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn der Tod innerhalb einer Frist von zwölf Monaten als Folge eines Unfalls eintritt.
Unfallkrankenhaus- und Genesungsgeld
Ein Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag fällig, an dem sich die versicherte Person in vollstationärer Heilbehandlung befindet. Das Genesungsgeld wird anschließend gezahlt und zwar in der Regel für jeden Tag, für den auch Krankenhaustagegeld geleistet wurde (gekoppelte Leistung).
Unfalltagegeld (nur für Selbstständige)
Diese Leistung wird erbracht, wenn sich die versicherte Person in ärztlicher Behandlung wegen einer unfallbedingten Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit befindet.
Erweiterte Übergangsleistung
Mit dieser Leistung erhält die versicherte Person ein nennenswertes Kapital, mit dem die Zeit bis zur Zahlung der Invaliditätsleistung überbrückt werden kann.
Kosmetische Operation
Nach Abschluss der Heilbehandlungen steht ein Betrag zur Verfügung, mit dem unfallbedingte Beeinträchtigungen des Aussehens korrigiert werden können.
Unfallrente
Wenn der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent führt, zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente in voller Höhe.
Für welche Schäden wird nicht gezahlt?
Die Unfallversicherung zahlt z. B. nicht bei Schäden, die
– durch vorsätzliche Ausübung einer Straftat entstehen,
– Piloten oder einem anderen Besatzungsmitglied eines Flugzeuges oder Luftsportgerätes zustoßen,
– Folge einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung sind,
– durch Teilnahme an einem Motorsport-Rennen entstehen.
Wann leistet die Versicherung?
Viele Arbeitnehmer fühlen sich durch die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend abgesichert. Diese leistet allerdings nur auf dem direkten Weg von und zur Arbeit sowie während der dienstlichen Tätigkeit. Die private Unfallversicherung sichert Sie 24 Stunden am Tag ab, unabhängig davon, ob Sie während der Arbeits- oder in Ihrer Freizeit verunglücken. Immerhin passieren bis zu drei Viertel aller Unfälle im privaten Bereich.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Leistungshöhe ist frei wählbar. Gern unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der Versicherungssummen.
Welche Zahlungen werden bei Invalidität geleistet?
Nach einem Unfall wird der Invaliditätsgrad (Grad der dauerhaften körperlichen Einschränkung) festgestellt. Grundlage ist die sogenannte Gliedertaxe, bei der je nach Ausmaß der Invalidität ein Prozentsatz festgelegt ist. Der unfallbedingte Verlust des Zeigefingers entspricht zum Beispiel einem Invaliditätsgrad von zehn bis 25 Prozent. Die Kapitalsumme richtet sich nach dem Invaliditätsgrad. Bei 20 Prozent Invalidität und einer Invaliditätssumme von 100.000 Euro wird beispielsweise eine Kapitalauszahlung von 20.000 Euro fällig.
Was bewirkt die Progressionsstaffel?
Ist eine Progressionsstaffel vereinbart, erhalten Sie bei einem Invaliditätsgrad ab 25 Prozent eine höhere Leistung. Der Zahlbetrag steigt dabei stärker als der Invaliditätsgrad.
Beispiel Invaliditätsleistung bei 200.000 Euro Versicherungssumme:
Grad der Invalidität ………… 10% ………….. 30% ………….. 50% …………… 100%
Ohne Progression ………….. 20.000 ………..60.000 ……… 100.000 ………… 200.000
Progression 225% ………….. 20.000 ……….. 70.000 ……… 150.000 ………… 450.000
Progression 300% ………….. 20.000 ……….. 80.000 ……… 200.000 ………… 600.000
Vorausdenken – weitere Gefahren absichern:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Wert Ihrer Arbeitskraft. Sie leistet, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Eine Risiko-Lebensversicherung schützt Ihre Familie, falls Ihnen etwas zustößt. Sie zahlt bei Tod, egal aus welcher Ursache, den vereinbarten Kapitalbetrag.
Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.
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