Hausratversicherung für experten

Jede noch so kleine Anschaffung erhöht den Wert Ihres Eigentums. Im Laufe der Jahre kommt da einiges zusammen. Wenn Ihnen Ihr Hab und Gut lieb und teuer ist, sollten Sie es vor den finanziellen Folgen von Brand, Leitungswasserschäden, Einbruch und weiteren Gefahren schützen.

Vorteile unserer Angebote

Als hauseigener Versicherungsmakler der expert SE verhandeln wir regelmäßig Sonderkonditionen für unsere Gesellschafter. Neben der klassischen Maklertätigkeit ist es uns wichtig, unseren Kunden marktführende Konditionen anzubieten. Aus dem Grund haben wir Rahmenvereinbarungen für unsere Kunden getroffen, die über die normalen Rahmenbedingungen der Hausratversicherung (siehe Basisinformationen) hinaus gehen. Auszugsweise seien nur einige Highlights genannt:

  • Deutlich verbesserte Regelungen des Versicherungsschutzes für Fahrräder oder E-Bikes.
  • Verbesserter Diebsstahl-Schutz auch außerhalb der versicherten Wohnung.
  • Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens (außer bei Rauchen im Bett).
  • Beitragsübernahme bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung und Pflegebedürftigkeit.
  • Schadenregulierung immer anhand des neusten Bedingungswerkes.
  • u.v.m.

Basisinformationen zu Hausratversicherung

Was kann alles passieren?

Durch technischen Defekt eines Elektrogerätes stehen Teile der Wohnung in Flammen. Rauchentwicklung macht die Räume unbewohnbar. Bei den Löscharbeiten der Feuerwehr wird fast die komplette Wohnung unter Wasser gesetzt – Schadenhöhe: 70.000 Euro. Ihre Hausratversicherung ersetzt Schäden am Hausrat, die direkt durch das Feuer entstanden sind. Darüber hinaus sind auch Folgeschäden durch den entstandenen Rauch und das Löschwasser versichert.

Ein Leitungsrohr in der versicherten Wohnung bricht aufgrund von Korrosion. Auslaufendes Leitungswasser beschädigt den Teppich und wertvolle Einrichtungsgegenstände – Schadenhöhe: 35.000 Euro. Ihre Hausratversicherung ersetzt Schäden am Teppich und an den Möbeln.

Ein Sturm mit Orkanböen drückt Ihre Fensterscheiben ein. Eindringender Schlagregen ruiniert Möbel und einen Teppich – Schadenhöhe: 2.500 Euro. Ihre Hausratversicherung ersetzt den Schaden.

Weil ein Einbrecher keine Wertgegenstände finden kann, zerstört er mutwillig Möbel und beschmiert die Wände mit Farbe – Schadenhöhe: 25.000 Euro. Hier ersetzt die Hausratversicherung sowohl Kosten für den beschädigten Hausrat als auch die Reinigung der verschmierten Wände.

Was zählt zum Hausrat?

Alle Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden, werden als Hausrat bezeichnet. Das sind Gebrauchsgegenstände wie Möbel, Fernseher, Computer und Hifi-Anlagen, Gardinen und Teppiche, aber auch Kleidung, Geschirr, Handtücher oder sonstige Elektrogeräte sowie Verbrauchsgüter. Zu Ihrem Hausrat zählen auch Bargeld und Wertgegenstände wie z. B. Schmuck. Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.

Welche Schäden übernimmt die Hausratversicherung?

Die Versicherung leistet Ersatz für Schäden durch:

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Leitungswasser und Rohrbruch
  • Sturm und Hagel

Zusätzlich können folgende Schäden auf besondere Vereinbarung mitversichert werden:

  • Elementarschäden (Schäden durch Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen)
  • Glasbruch

Für welche Schäden wird nicht gezahlt?

Die Hausratversicherung zahlt z. B. nicht bei Schäden,

  • die vorsätzlich verursacht worden sind,
  • die durch Krieg, Kernenergie oder Sturmfluten herbeigeführt wurden,
  • an Hausrat von Untermietern,
  • durch Überstrom und Induktion,
  • durch Plansch- und Reinigungswasser,
  • infolge eines Sturms, wenn z. B. Fenster oder Türen bei Unwetter nicht verschlossen sind.

Ist die Hausratversicherung räumlich begrenzt?

Ja, denn die Hausratversicherung gilt nur für die Wohnung, die bei Vertragsabschluss angegeben wurde. Versichert sind alle dazu gehörigen Keller- oder Abstellräume, sofern sie sich auf dem gleichen Grundstück befinden. Dies gilt auch für die private Garage in unmittelbarer Nähe zur Wohnung. Sollten Sie umziehen, müssen Sie dies Ihrem Versicherer mitteilen – Ihre Hausratversicherung wird dann auf Ihre neue Wohnung umgeschrieben. Während des Umzugs ist Ihr Hausrat sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung versichert. Der Versicherungsschutz für die alte Wohnung erlischt nach drei Monaten.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme bestimmen Sie als Versicherungsnehmer. Sie sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrates entsprechen. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die vertragliche Versicherungssumme unter dem Wert des Hausrates liegt, kann der Versicherer seine Zahlung anteilig kürzen. Die meisten Versicherer bieten bei einer Versicherungssumme von z. B. 650 oder 700 Euro je Quadratmeter einen „Unterversicherungsverzicht“ an. Eine bestehende Unterversicherung wird dann nicht angerechnet. Die maximale Entschädigung bleibt aber auf die Versicherungssumme begrenzt.

Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?

  • Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
  • Bei beschädigten Sachen werden Reparaturkosten und ggf. eine Wertminderung übernommen.
  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Kosten (z. B. Aufräumungskosten, Hotelkosten, Schadenminderungskosten)

Vorausdenken – weitere Gefahren abgesichert?

  • Eine Glasversicherung leistet, wenn Glas in Ihrer Wohnung beschädigt wurde, beispielsweise das Ceranfeld Ihres Herdes, das Aquarium oder ein kostspieliger Spiegel.
  • Ihr Recht als Mieter oder Eigentümer Ihrer Wohnung schützt eine private Rechtsschutzversicherung.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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